pDL Blutdruck­messung

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG)

Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern.

Diese pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Patient*innen mit diagnostizierter Hypertonie erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen.

Ziel ist unter anderem eine frühzeitige Erkennung von Patient*innen, deren Blutdruck nicht kontrolliert ist, um ggf. durch frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung der antihypertensiven Therapie durch den Arzt/die Ärztin bluthochdruckbedingte Endorganschäden, wie z. B. Schlaganfall, Myokardinfarkt oder Herzinsuffizienz, langfristig zu vermeiden.

In der Apotheke werden nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt. Aus dem Mittelwert (systolisch/diastolisch) der zweiten und dritten Blutdruckmessung leiten sich die Empfehlungen ab.

Bei unauffälligen Werten werden regelmäßige Selbstkontrollen empfohlen und bei auffällig erhöhten Werten werden Patient*innen zur Abklärung an Ihre Ärztin/Ihren Arzt verwiesen. Die altersabhängigen Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) festgelegt.

Quelle:
https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen

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Langfassung dieser pharmazeutischen Dienstleistung