Mit dem PCR-Test werden nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums vor allem Patienten untersucht, die Symptome einer Corona-Infektion zeigen oder deren direkte Kontaktpersonen.
Schnelltests können in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen oder am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen. Wenn Sie von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden gibt es dafür ein Formular (auf das Handy oder als Ausdruck) der Teststelle. Dieses könnte auch in konkreten Alltags-Situationen, etwa vor einem Besuch im Theater, Kino oder in der Gastronomie zum Einsatz kommen.
Selbsttests können im privaten Bereich zusätzliche Sicherheit geben, zum Beispiel vor geplanten Verwandtenbesuchen, vor allem wenn Hochrisikogruppen (ältere Menschen, Menschen mit schweren Vorerkrankungen beispielsweise) involviert sind. Fällt ein Antigen-Schnelltest oder ein privat ausgeführter Test positiv aus, muss dieses Ergebnis, wenn möglich, durch einen PCR-Test bestätigt werden.