Im Rahmen des Beschlusses der Regierungschefs Bund / Länder am 3. März 2021 wurde eine Erweiterung der Nationalen Teststrategie für die Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Mit Wirkung zum 8. März 2021 (rückwirkend) ist der Referentenentwurf der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Nach § 4a TestV hat jeder asymptomatische Bürger ab dem 8. März 2021 einen Anspruch darauf, wöchentlich mindestens einmal kostenlos auf SARS-CoV-2 getestet zu werden. Die entstehenden Kosten werden vom Bund übernommen. Vom Anspruch des § 4a TestV sind Versicherte sowie Personen umfasst, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind aber ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit
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